Anerkennung externer Veranstaltungen und Vergabe von Fortbildungspunkten

Mit dem Beschluss der Fort- und Weiterbildungsordnung (FuWO) im Rahmen der Mitgliederversammlung am 18. November 2008 in Mainz, besteht für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz die Fort- und Weiterbildungspflicht.

In der Richtlinie wurde festgelegt, dass jedes Mitglied (solange als Ingenieur/in tätig) verpflichtet ist, durch die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen wie Seminaren und Vorträgen in jedem Kalenderjahr 8 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Die Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zeichnen sich dadurch aus und garantieren Qualität und Fortschrittlichkeit. Die Anzahl der Fortbildungspunkte für die jeweilige Veranstaltung kann nur durch die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Dazu bedarf es der Prüfung jedes einzelnen Seminars, Lehrgangs, Vortrags, Symposiums, Online-Seminars o. Ä..

Um eine Veranstaltung anerkennen zu lassen und dadurch auch die zu vergebende Anzahl an Fortbildungspunkten zu erfahren, ist es notwendig, dass der Veranstalter den untenstehenden Antrag und die geforderten Informationen in der Ingenieurkammer zur Prüfung einreicht.

Einzureichen sind:

  1. Ausgefüllter Antrag (siehe PDF)
  2. Ablaufplan (Titel, inhaltliche Stichpunkte, Vortragszeiten und Pausenzeiten)
  3. Informationen zum Veranstalter (Statement z.B. Imagebroschüre oder stichpunktartige Erklärung)
  4. Lebenslauf des/r Referenten
  5. Bei Online-Veranstaltungen muss außerdem noch erläutert werden, wie eine Anwesenheit der Teilnehmer am eigenen Medium erfasst wird

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung und die Vergabe von Fortbildungspunkten wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 bis 200,00 Euro erhoben. Dabei werden bei Neuanträgen für eine Veranstaltung 100,- bis 200,- Euro berechnet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang des Bearbeitungsaufwandes des eingereichten Antrags. Der Bearbeitungsaufwand wird wiederum durch die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und die Dauer einer Veranstaltung (Anzahl der Veranstaltungstage) bestimmt. Bei einem Wiederholungsantrag der gleichen Veranstaltung wird eine Gebühr von 50,- Euro erhoben.

Bitte achten Sie auf eine frühzeitige Einreichung aller Unterlagen. Wir empfehlen eine Mindestvorlaufzeit von 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum.

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Sachbearbeiterin Fortbildungswesen

Tara Jalili B.Eng.

E: jalili@ing-rlp.de