EnEV-Kontrollstelle

Durch die 2014 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde geregelt, dass Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen stichprobenmäßig kontrolliert werden müssen. Die Bundesländer wurden gem. § 26 EnEV verpflichtet, der Bundesregierung Auskunft über die dabei gemachten Erfahrungen zu geben. In Rheinland-Pfalz wurde die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz beauftragt, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen für Nichtwohngebäude und von Inspektionsberichten über Klimaanlagen durchzuführen. Hierfür hat die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz die Kontrollstelle gem. EnEV | GEG eingerichtet.

Für die Durchführung von Stichprobenkontrollen von Energieausweisen für Wohngebäude ist die Architektenkammer Rheinland-Pfalz zuständig. Zu den Aufgaben der Architektenkammer gehören dabei die Vorbereitung und Durchführung der Stichprobenkontrollen, die Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse der Kontrollen sowie das Darstellen und Analysieren von Auffälligkeiten.

Für Beschwerden über Ordnungswidrigkeiten sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Dipl.-Ing. dzevida Zukic

EnEV-Kontrollstelle

Dipl.-Ing. Dzevida Zukic
T: 06131/95986-22
E: zukic@ing-rlp.de

Sprechzeiten: 09:00 – 14:00 Uhr

Hintergrund:

Gemäß Art. 18 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (sog. Gebäuderichtlinie) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Kontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen einzuführen.

Der Bund hat diese Verpflichtung inhaltlich unverändert in § 26d der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. aktuell §99 GEG umgesetzt. Danach muss die zuständige Behörde die Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen einer Stichprobenkontrolle unterziehen.

Da der Vollzug der EnEV den Ländern obliegt, sind diese verpflichtet, eine Kontrollstelle zu benennen und ein Kontrollsystem einzurichten. § 7b Abs. 4 des Energieeinsparungsgesetzes ermächtigt die Länder, die Übertragung von Aufgaben zur Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie zur nicht personenbezogenen Auswertung der hierbei erhobenen und gespeicherten Daten zu regeln. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz  kooperiert im Rahmen dieser Aufgabenübertragung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.