Ingenieurverträge (ab 2018)

Seit dem 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Deshalb war es erforderlich, die bisherigen Verträge an die Neuregelungen anzupassen. Erstmals hat der Gesetzgeber Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge in das Werkvertragsrecht aufgenommen. Die Neuregelungen sind stark vom europäischen Verbraucherschutzrecht geprägt. Die nachstehenden Hinweise sind in der Neufassung der Musterverträge berücksichtigt.

Die Vertragsentwürfe sind als allgemeine Orientierungshilfen und Muster gedacht und könnten Anpassungen erfordern, um den aktuellen rechtlichen Vorschriften und Ihren individuellen Bedingungen gerecht zu werden.

Muster-Widerrufsbelehrung für Sachverständigenverträge bei Fernabsatzverträgen

AHO-Stundensatzrechner

Der AHO verschafft sich jährlich im Zuge der Umfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ einen Überblick über die derzeitige Ertragssituation der Büros. Mit dieser Umfrage werden auch die Gemeinkostenfaktoren nach Bürogrößen geordnet, ermittelt.

www.aho.de/service/stundensatzrechner/

Vordrucke Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Aufgrund der geänderten Landesbauordnung wurden die entsprechenden Vordrucke an die neue Rechtslage angepasst bzw. neue Vordrucke (Erklärungen zur Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz und zur Bauausführung) aufgenommen.

Die aktuellen Vordrucke finden Sie zu Ihrer Information auf der Internet-Seite des Finanzministeriums unter folgendem Link:  http://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/.

Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:

Anna-Maria Zellner M. A.

Stellvertretender Geschäftsführer | Justiziar

RA Sebastian Stujke (Syndikusrechtsanwalt)
T: 06131/95986-17
E: stujke@ing-rlp.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung