Wer wir sind

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist die Berufsvertretung der rheinland-pfälzischen Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit und geben auf diesem Weg wichtige Impulse für alle Themen und berufspolitischen Entscheidungen rund um den Ingenieurberuf. Wir sprechen für Ingenieurinnen und Ingenieure in Rheinland-Pfalz und gestalten so aktiv die Infrastruktur unserer Gesellschaft mit. Aufsichtsbehörde ist das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz.

Unsere Mitglieder sind Beratende Ingenieure und in gesetzliche Listen eingetragene Ingenieurinnen und Ingenieure als Pflichtmitglieder. Freiberuflich tätige, angestellte, verbeamtete und gewerblich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure werden als freiwillige Mitglieder geführt. Darüber hinaus haben wir das kostenfreie Netzwerk Young Professionals für Studierende und Berufseinsteiger ins Leben gerufen.

Als Dienstleister bieten wir unseren Mitgliedern ein vielfältiges Informations-, Beratungs- und Serviceangebot, um ihnen den Arbeitsalltag zu erleichtern. Durch den Beitritt in das Versorgungswerk haben Beratende Ingenieure die Möglichkeit auf eine attraktive Altersversorgung, die deutlich mehr Vorteile bietet als die gesetzliche Rentenversicherung sowie viele private Anbieter. In Kooperation mit der Akademie der Ingenieure stellen wir unseren Mitgliedern außerdem ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung.

Außerdem ist die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz die zuständige Stelle für die Berufsanerkennung von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie die Kontrollstelle gemäß EnEV/ GEG (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen).

Die wesentlichen organisations- und berufsrechtlichen Regelungen und unsere öffentlich-rechtlichen Aufgaben sind im Ingenieurkammergesetz verankert, das vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet wurde.

Unsere Geschäftsstelle befindet sich in der Landeshauptstadt Mainz.

Ingenieure im Dialog

Die Organe der Kammer

Vier Teile, ein Ziel

Vertreterversammlung

Wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kammer gewählt und fungiert als Gremium der Ingenieurkammer. Tagt in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch einmal jährlich. Als demokratisches Organ wählt sie unter anderem den Kammervorstand. Jedes Mitglied hat die Berechtigung, sich zur Wahl in die Vertreterversammlung aufstellen zu lassen.

Vorstand

Führt die Geschäfte der Ingenieurkammer und kann eine(n) Geschäftsführer(in) bestellen. Der Präsident, oder im Verhinderungsfall ein(e) Vizepräsident(in), vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich.

Eintragungsausschuss

Entscheidet vor allem über die Eintragung von Mitgliedern in diverse gesetzliche Listen und Verzeichnisse. Darüber hinaus entscheidet der Ausschuss auch bei Widersprüchen gegen Löschungen von Mitgliedern, die die Kammer vollzogen hat.

Ehrenausschuss

Entscheidet bei Verletzungen der Berufspflichten und bei berufsunwürdigem Verhalten eines Mitglieds in einem Ehrenverfahren über Verweise und Geldbußen bis hin zur Löschung.