Verpflichtende Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Serviceangebot der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen.

Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder über Missstände im Unternehmen erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Genaue Details, welche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Gemeinden zukünftig zu der Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß HinSchG gesetzlich verpflichtet sind und welche Vorteile es auch für alle anderen Unternehmen bietet, entnehmen Sie bitte dem ersten Unterpunkt "Relevanz des Hinweisgeberschutzgesetzes".

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz möchte Mitgliedern der Ingenieurkammern eine entsprechende Meldestelle anbieten, welche allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Sie bräuchten sich um nichts weiter zu kümmern und wüssten diese Pflicht in der Hand der Ingenieurkammer RLP. Die Kontaktdaten der Meldestelle finden Sie rechts.

 

Relevanz des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das HinSchG betrifft alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind seit dem 17. Dezember 2023 verpflichtet ein Hinweisgebermeldesystem einzurichten.

Unter 50 Mitarbeitern würde die Vorhaltung eines solchen Systems mit Kenntlichmachung auf der eigenen Homepage ein zusätzliches Qualitätsmerkmal darstellen und folgende Vorteile bieten:

- Richten Sie eine unabhängige Meldestelle ein, beauftragen Sie gleichzeitig ein eigenes Frühwarnsystem für Fehler, Verstöße und potenziell spätere größere Probleme, die Sie wiederum Zeit und Geld kosten.

- Sie behalten die Kontrolle.

- Ihre unternehmensbezogene Privatsphäre wird geschützt. Eine interne Meldestelle gewährleistet, dass Informationen innerhalb des Unternehmen verbleiben und Missstände nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Das Unternehmen erhält die Möglichkeit, diese sodann intern abzustellen.  

-Mit der Möglichkeit, Missstände intern vertraulich melden zu können, wird eine offene und ehrliche Unternehmenskultur sowie das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen gefördert.

Weitere Informationen hat die Bundesingenieurkammer nachfolgend in diesem Merkblatt zusammengestellt.

Ausgestaltung einer internen Meldestelle

Gemäß § 16 Abs. 3 HinschG müssen interne Meldekanäle Meldungen in mündlicher oder in Textform ermöglichen. Mündliche Meldungen müssen per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung möglich sein. Auf Ersuchen der hinweisgebenden Person ist für eine Meldung innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft mit einer für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Person der internen Meldestelle zu ermöglichen.

Unser digitales System in Verbindung mit unserer Geschäftsstelle deckt alle erforderlichen Varianten ab, indem das System beispielsweise auch Spracheingaben ermöglicht. Ein Online-Portal mit Eingabemaske alleine oder erst recht eine E-Mail-Adresse reicht nicht aus. Letztendlich müssen auch Vertraulichkeit und Anonymität gewährleistet sein.

Serviceangebot der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Zertifiziertes Online-Meldesystem (ISO/IEC) gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

- Personalisierte digitale Meldestelle im Firmendesign (Beispielseite siehe nächster Unterpunkt)
- Bereitstellung der Kontaktdaten der Meldestelle für anonyme Hinweise
- Gesetzmäßige Behandlung und Betreuung entsprechender Meldungen
- Hilfestellungen bei der Einbindung in das Unternehmen
- Vorlagen für den Datenschutz
- Rechtliche Ersteinschätzung
- Vertragspartner ist die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
- Vertragsdauer: 3 Jahre mit der Möglichkeit einer fortlaufenden Inanspruchnahme
- Preis: 1350 €/Jahr

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot?

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@ing-rlp.de oder telefonisch unter 06131-95986-0.

Beispiel für eine fertige Meldeseite

Statt den Farben und des Logos der Ingenieurkammer würden hier die Farben und das Logo Ihres Unternehmens erscheinen:

EU-Whistleblowerrichtlinie

Unter nachfolgendem Link können Sie die EU-Whistleblowerrichtlinie einsehen: EU-Whistleblowerrichtlinie

 

Bundesrecht

Informationen zum geltenden Bundesrecht hinsichtlich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinschG) finden Sie über nachfolgenden Link auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz: Bundesrecht

Kontaktdaten der Meldestelle

Adresse:
Ingenieurkammer RLP
Rheinstr. 4A
55116 Mainz

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot?

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info@ing-rlp.de oder telefonisch unter 06131-95986-0.

Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:

Anna-Maria Zellner M. A.

Stellvertretender Geschäftsführer | Justiziar

RA Sebastian Stujke (Syndikusrechtsanwalt)
T: 06131/95986-17
E: stujke@ing-rlp.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung