Freiwillige Mitglieder

Auch freiwillige Mitglieder genießen zahlreiche Vorteile bei der Ingenieurkammer.

Auf schriftlichen Antrag wird in die Liste eingetragen, wer

  • Wohnsitz, Niederlassung oder Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Rheinland-Pfalz hat,
  • berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu führen und
  • seit mindestens zwei Jahren eine berufliche Tätigkeit als „Ingenieurin/Ingenieur“ ausübt.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Sandra Laake

Sachbearbeiterin Eintragungswesen | Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Studienabschlüsse

Sandra Laake
T: 06131/95986-13
E: laake@ing-rlp.de

Sprechzeiten: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr