Freiwillige Mitglieder
Auch freiwillige Mitglieder genießen zahlreiche Vorteile bei der Ingenieurkammer.
Auf schriftlichen Antrag wird in die Liste eingetragen, wer
- Wohnsitz, Niederlassung oder Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Rheinland-Pfalz hat,
- berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ zu führen und
- seit mindestens zwei Jahren eine berufliche Tätigkeit als „Ingenieurin/Ingenieur“ ausübt.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:
Sachbearbeiterin Eintragungswesen | Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Studienabschlüsse
Sandra Laake
T: 06131/95986-13
E: laake@ing-rlp.de
Sprechzeiten: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr