Fortbestehen vergaberechtlicher Erleichterungen für die von der Flut 2021 betroffener Gebiete ab April 2024

Die schweren Überflutungen in Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern haben tiefe Spuren hinterlassen. Der Wiederaufbau in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ist auch beinahe drei Jahre nach der Flutkatastrophe noch lange nicht abgeschlossen. Mit ihrer besonderen Expertise unterstützen Ingenieurinnen und Ingenieure weiterhin beim Wiederaufbau der Infrastruktur und der Gebäude.

Nach der verheerenden Flutkatastrophe wurden durch ein Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums vom 19. Juli 2021 vergaberechtliche Erleichterungen kommuniziert. Die Vergabestellen des Landes und der Kommunen in der betroffenen Region wurden von der Durchführung förmlicher Vergabeverfahren befreit.

An eine Rückkehr zur Normalität ist nach wie vor nicht zu denken, auch seitens des Ministeriums sieht man heute noch Bedarf nach Entlastungen bei den vielen notwendigen Beschaffungsverfahren. Man ist bestrebt, stufenweise wieder zu den Bestimmungen des Haushaltsvergaberechts zurückzukehren. Lesen Sie hier, was im Einzelnen gilt.

Laden Sie hier das aktuelle Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zur Beschleunigung von Beschaffungen aufgrund der Flutkatastrophe herunter, das ab dem 1. April 2024 gültig ist und die Bestimmungen von Juli 2022 nun bis zum 31. März 2025 verlängert.

Hier können Sie auch den Erlass des Landtags (Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz) zum Verzicht auf die losweise Vergabe einsehen.

Über die detaillierten vergaberechtlichen Erleichterungen für die betroffenen Gebiete können Sie sich hier informieren.

 

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