EWSA zur Zukunft der Freien Berufe

In einer Initiativstellungnahme hat sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) mit den Herausforderungen der Freien Berufe in Europa beschäftigt. Dabei ging es konkret um die Veränderungen durch die Digitalisierung und die Ausbreitung künstlicher Intelligenz in den Berufsständen. Die Bundesingenieurkammer hatte über den Bundesverband der Freien Berufe ebenfalls an der Erarbeitung der Stellungnahme mitgewirkt.

Die Verfasser betrachten neue digitale Methoden als Hilfsmittel, um die Qualität und Effizienz bei der Ausübung der Freiberuflichkeit weiter zu steigern. Für den Ingenieurbereich ist hier das Building-Information-Modeling (BIM) hervorzugeben. An den EU-Gesetzgeber gerichtet fordert der Ausschuss in seiner Stellungnahme, dass Auftraggeber im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen darauf vertrauen können müssen, dass freiberufliche Leistungen in eigener Verantwortung auf fachlicher Basis und unabhängig von externen Interessen erbracht werden. Dazu seien adäquate, den digitalen Entwicklungen angepasste Berufsregelungen in den Mitgliedsstaaten eine wichtige Voraussetzung. Gleichzeitig müssen sich natürlich auch die Kammern auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen und ihre Mitglieder beim technologischen Wandel beraten und unterstützen. Das betrifft beispielsweise die Inhalte von Fort- und Weiterbildungen, den Datenschutz sowie möglicherweise die Entstehung ganz neuer Berufsbilder.

Die EWSA-Stellungnahme finden Sie in voller Länge zum Nachlesen hier.

Kammergeschäftsführer Martin Böhme ist im Herbst 2020 zum Mitglied des EWSA und damit Vertreter der Freien Berufe in Deutschland gewählt worden.

Kammergeschäftsführer Martin Böhme
Kammergeschäftsführer Martin Böhme ist im Herbst 2020 zum Mitglied des EWSA und damit Vertreter der Freien Berufe in Deutschland gewählt worden.
Flagge

Der EWSA ist eine beratende Einrichtung der EU und setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie weiteren Interessenvertretern zusammen. Er legt dem Rat der EU, der EU-Kommission und dem EU-Parlament Stellungnahmen zu EU-Themen vor und soll so eine Brücke zwischen den Entscheidungsorganen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern herstellen. Die EWSA-Mitglieder werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Rat der EU für fünf Jahre ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach dessen Einwohnerzahl. Deutschland entsendet insgesamt 24 EWSA-Mitglieder.

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